gemäß Art. 28 DSGVO — zwischen dem Kunden („Verantwortlicher") und Shahram Kader Karim („Auftragsverarbeiter").
Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Rahmen der Nutzung des Dienstes „Docuvo" (automatisierte Erkennung, Umbenennung und Bereitstellung von Geschäftsdokumenten). Der AVV gilt für die Dauer des zugrunde liegenden Nutzungsvertrags.
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen und nur zu den oben genannten Zwecken, sofern er nicht gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet ist.
Der Auftragsverarbeiter setzt zur Verarbeitung nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
Der Auftragsverarbeiter trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, insbesondere: TLS-verschlüsselte Übertragung (HTTPS), mandantengetrennte Datenhaltung, Zugriffsbeschränkung und Rollen, gehashte Passwortspeicherung, automatisierte Löschung nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen. Einzelheiten siehe Datenschutzerklärung.
Der Verantwortliche stimmt dem Einsatz folgender Unterauftragsverarbeiter zu:
| Dienstleister | Zweck | Sitz / Garantien |
|---|---|---|
| Hetzner Online GmbH | Server-Infrastruktur (Hosting) | Deutschland (EU) — AVV abgeschlossen |
| Brevo (Sendinblue GmbH) | Transaktions-E-Mails | EU — AVV abgeschlossen |
| Groq, Inc. | KI-gestützte Erkennung — nur bei aktivierter KI-Funktion | USA — Standardvertragsklauseln (Art. 46 DSGVO) |
Über beabsichtigte Änderungen (Hinzufügung/Austausch) informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen; dieser kann begründet widersprechen. Die KI-Erkennung ist standardmäßig deaktiviert und wird nur nach ausdrücklicher Aktivierung durch den Verantwortlichen genutzt.
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen im Rahmen des Möglichen bei der Erfüllung von Betroffenenrechten (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit) sowie bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und Meldepflichten.
Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich nach Bekanntwerden.
Hochgeladene Dokumente werden nach der Verarbeitung bzw. nach Ablauf der konfigurierten Aufbewahrungsfristen automatisch gelöscht. Nach Beendigung des Vertrags werden alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Verantwortlichen gelöscht oder zurückgegeben, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die zum Nachweis der Einhaltung erforderlichen Informationen zur Verfügung und ermöglicht angemessene Überprüfungen.
Bei Widersprüchen zwischen diesem AVV und sonstigen Vereinbarungen gehen die Regelungen dieses AVV in Bezug auf den Datenschutz vor. Es gilt das Recht am Sitz des Auftragsverarbeiters, soweit nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.